Kategorien
Politik

„Kinder dürfen auf dieser Straße spielen.“

Dieser einsame Satz (ein Zitat!) ist zugegebenermaßen aus dem Zusammenhang gerissen und stammt aus dem Munde des CDU-Fraktionsvorsitzenden Schächter. Der Zusammenhang lässt sich schnell mit ein paar Worten herstellen: Der General-Anzeiger Bonn war am 27. Juni mit seinem Redaktionsmobil auf dem Schulplatz in Witterschlick. Dort fragte im Rahmen der Bürgerdiskussion eine Bürgerin, warum die Pfarrer-Küpper-Straße nicht in eine sogenannte Spielstraße umgewandelt werden könne. Neben dem üblichen CDU-Totschlag-Argument – „Wir müssen doch nicht die Kinder vor ihren eigenen Eltern beschützen!“ – kam dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Schächter jedoch auch noch dieser Satz über die Lippen: „Kinder dürfen auf dieser Straße spielen.“

Dürfen sie nicht, Herr Schächter! Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt in § 25 (1) fest: „Fußgänger müssen die Gehwege benutzen …“. Kinder dürfen demnach also nicht auf der Straße spielen. Das gilt auch für die Pfr.-Küpper-Straße.

Also, CDU-Fraktion, Herr Schächter, Frau Bürgermeisterin: Wo sollen die Kinder spielen, wenn der Spielplatz zu weit weg, zu dreckig oder zu gefährlich ist? Außerdem wollen die Eltern oftmals, dass ihre Kinder in ihrer Sichtweite bleiben. Im Garten ist oft schon für eine Gruppe von fünf oder sechs Kindern zu wenig Platz, so dass die Straße ein willkommener Kindertreffpunkt ist.

Deshalb fordern die Alfterer GRÜNEN auch weiterhin die Einführung von verkehrsberuhigten Bereichen, die mit den Verkehrszeichen 325 (oben) und 326 ausgeschildert werden, wo es sinnvoll erscheint.

Von Ralf Simon

... arbeitet beim katholischen Hilfswerk 'missio', ist Social-Media-affin, reist gerne mit der Bahn und ist viel rund um Aachen mit dem Fahrrad unterwegs. Zudem schlägt sein musikalisches Herz für die Kölner Band NiedeckensBAP.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert