… in „Wir Alfterer“, Ausgabe-Nr. 3, 31. Jan. 2003, Seite 4
‚Dosenpfand ist Umweltschutz‘
Seit dem 1. Januar gilt eine Pfandpflicht für bestimmte Einwegverpackungen. Die 1991 von CDU-Umweltminister Töpfer geschaffene und 1998 novellierte Verpackungsverordnung schreibt seit ihrer Einführung eine Pfandpflicht auf Einwegverpackungen vor, wenn der Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen unter 72 Prozent fällt. Das gilt aber nur für Getränkeverpackungen, bei denen der Mehrweganteil unter das Niveau von 1991 gesunken ist. Letzteres ist bei Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränken mit Kohlensäure der Fall. Der Versuch ein einheitliches System zu schaffen, ist am Widerstand der CDU und der FDP im Bundesrat gescheitert. So bleibt nur die Umsetzung des bestehenden Rechts, das allen Beteiligten bereits seit 12 Jahren bekannt ist.